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   VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21   

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VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21 (https://dejure.org/2021,23361)
VG Bremen, Entscheidung vom 20.07.2021 - 6 V 259/21 (https://dejure.org/2021,23361)
VG Bremen, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 6 V 259/21 (https://dejure.org/2021,23361)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 33 Abs 2
    Recht der Landesbeamten - Anforderungsprofil; Grundschule; Konrektorenstelle; Lehramtsbefähigung; Primarstufe

 
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Aus sachlichen Gründen vorgenommene Verengungen des Bewerberfeldes durch ein in die Ausschreibung aufgenommenes "Anforderungsprofil" sind deshalb von der Rechtsprechung allgemein gebilligt worden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl 2002, 132; OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 -, IÖD 2003, 100; VGH Kassel, Beschl. v. 13.3.2003 - 1 TG 75/03 -, NVwZ-RR 2003, 664; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 8.

    Ein Anspruch auf möglichst umfassende Offenhaltung des Bewerberfeldes durch möglichst allgemein gehaltenen Zuschnitt des Bewerbungs- bzw. Anforderungsprofils existiert nicht (OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003, aaO).

    Die sehr weite Organisationsbefugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie die an den Amtsinhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, setzt der gerichtlichen Prüfung enge Grenzen (OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003, aaO).

    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob die Organisationsgewalt mit Hilfe des Anforderungsprofils willkürlich dazu missbraucht wird, um potentielle Bewerber, die aus unsachlichen Gründen nicht zum Zuge kommen sollen, auszuschließen oder Günstlingen, die aus ebensolchen Gründen bevorzugt werden sollen, eine Beförderung zu ermöglichen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003, aaO, OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.09.2006 - 5 ME 229/06 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Aus sachlichen Gründen vorgenommene Verengungen des Bewerberfeldes durch ein in die Ausschreibung aufgenommenes "Anforderungsprofil" sind deshalb von der Rechtsprechung allgemein gebilligt worden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl 2002, 132; OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 -, IÖD 2003, 100; VGH Kassel, Beschl. v. 13.3.2003 - 1 TG 75/03 -, NVwZ-RR 2003, 664; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 8.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Amt können die Einhaltung dieses beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes fordern (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.2012 - 2 B 130/11 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Eine Beschränkung des Bewerberkreises ist aufgrund der besonderen Anforderungen eines konkreten Dienstpostens ausnahmsweise mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbaren, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung nicht verschaffen kann (BVerwG, Beschl. v. 23.03.2021 - 2 VR 5/20 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 5 ME 229/06

    Voraussetzungen der Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Die gerichtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob die Organisationsgewalt mit Hilfe des Anforderungsprofils willkürlich dazu missbraucht wird, um potentielle Bewerber, die aus unsachlichen Gründen nicht zum Zuge kommen sollen, auszuschließen oder Günstlingen, die aus ebensolchen Gründen bevorzugt werden sollen, eine Beförderung zu ermöglichen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003, aaO, OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.09.2006 - 5 ME 229/06 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 13.03.2003 - 1 TG 75/03
    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Aus sachlichen Gründen vorgenommene Verengungen des Bewerberfeldes durch ein in die Ausschreibung aufgenommenes "Anforderungsprofil" sind deshalb von der Rechtsprechung allgemein gebilligt worden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl 2002, 132; OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 -, IÖD 2003, 100; VGH Kassel, Beschl. v. 13.3.2003 - 1 TG 75/03 -, NVwZ-RR 2003, 664; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 8.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1995 - 5 M 6322/95

    Dienstposten; Anforderungsprofil; Feststellung; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Aus sachlichen Gründen vorgenommene Verengungen des Bewerberfeldes durch ein in die Ausschreibung aufgenommenes "Anforderungsprofil" sind deshalb von der Rechtsprechung allgemein gebilligt worden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl 2002, 132; OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003 - 1 B 2230/02 -, IÖD 2003, 100; VGH Kassel, Beschl. v. 13.3.2003 - 1 TG 75/03 -, NVwZ-RR 2003, 664; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.11.1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 8.
  • OVG Bremen, 30.01.2012 - 2 B 130/11
    Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 6 V 259/21
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (BVerwG, Urt. v. 20.10.1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschl. v. 13.01.2012 - 2 B 130/11 -, juris Rn. 4).
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